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Warensendung verpacken - Tipps und Beispiele

Mit der sogenannten Warensendung können bestimmte Artikel wie Bücher, kleine Elektrogeräte und Ersatzteile, Textilien und ähnliche Waren besonders günstig versendet werden. Es handelt sich dabei um einen besonderen Service der Deutschen Post. Warensendungen können mit DHL zu einem niedrigeren Preis verschickt werden als beispielsweise Päckchen oder Pakete. Dafür gelten bei diesen Sendungen andere Bestimmungen. So dürfen Warensendungen beispielsweise maximal ein Kilo schwer sein. Außerdem dürfen sie bestimmte Maße nicht überschreiten und müssen entsprechend deklariert werden. Alles, was Sie sonst noch zum Thema Warensendung wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Definition: Was versteht man unter Warensendung?

Die sogenannte Warensendung, auch als Bücher und Warensendung (kurz BüWa) bekannt, eignet sich besonders gut für kleine Produkte. Nach aktuellen Bestimmungen dürfen Warensendungen sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden. Allerdings dürfen sie keine persönlichen Mitteilungen, keine Werbegeschenke oder andere Gegenstände als die eigentliche Ware beinhalten. Grundsätzlich eignet sich die Warensendung daher eher für den gewerblichen Bereich.

Warensendung wird beschriftet

Deutsche Post

Produkt PreisMaße und Gewicht
Bücher- und
Warensendung
500
1,95 €Länge: bis 35,3 cm
Breite: bis 25 cm
Höhe: bis 5 cm
Gewicht: 500 g
Bücher- und
Warensendung
1000
2,25 €Länge: bis 35,3 cm
Breite: bis 25 cm
Höhe: bis 5 cm
Gewicht 1.000 g

Grundsätzliche Regelungen zur Bücher- und Warensendung

Die Warensendung kann in zwei verschiedenen Größen verschickt werden. Als sogenannte Bücher- und Warensendungen 500 darf das Maximalgewicht von 500 Gramm nicht überschritten werden. Bei der Bücher- und Warensendung 1000 wiederum liegt das Maximalgewicht bei einem Kilo. Warensendungen sind deutlich günstiger als Pakete, bieten allerdings auch weniger Sicherheit. Sie werden beispielsweise ohne Trackingnummer verschickt. Das bedeutet, dass eine Sendungsverfolgung leider nicht möglich ist.

Außerdem sind sie grundsätzlich nicht versichert. Verschwindet die Warensendung also oder wird beschädigt, kann der Wert nicht erstattet werden. Bei einem Verschwinden der Warensendung lässt sich ohne Sendungsverfolgung auch nicht nachvollziehen, wo sich die Sendung befindet oder wo sie verloren gegangen sein könnte. Außerdem werden Warensendungen in der Regel ohne Bestätigung des Empfängers vom Versandanbieter abgeliefert. Selbst wenn während des Sendevorgangs also nichts schief geht, hat der Versender meistens keinen Nachweis darüber, dass der Empfänger die Ware auch tatsächlich erhalten hat.

Wissenswertes über den internationalen Versand

Bis zum Jahr 2018 war es jedem möglich, Warensendungen auch international zu verschicken. Dies hat sich mit dem Jahr 2019 allerdings geändert. Die Post bietet den Service der weltweiten Warensendung seitdem nur noch für gewerbliche Versender an. Privatpersonen müssen nun für alle Produkte auf das Paket oder Päckchen zurückgreifen.

Judith Enger

Kundenberaterin & Verpackungspezialistin
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Wie funktioniert die Warensendung?

Warensendungen können Sie in Kartonagen sowie in Umschlägen verpacken. Andere Verpackungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen aus Kunststoff - beispielsweise Druckverschlussbeutel. Da gerade weiche Artikel wie kleine Bekleidungsstücke häufig in solchen Verpackungen verschickt werden, müssen Verkäufer möglicherweise ihre Verpackungen überdenken.

Außerdem gilt es zu beachten, dass die maximalen Maße der Warensendung nicht überschritten werden. Die Warensendung im Karton nach Maß können Sie in der nächsten DHL Filiale abgeben oder bereits online frankieren lassen. Dies ist auf der Website der Deutschen Post und DHL möglich. Die BüWa 500 kostet 1,95EUR. Für die BüWa 1000 bezahlen Sie 2,25EUR.

Wann gilt ein Karton als Warensendung, wann als Maxibrief?

Die Bücher- und Warensendung ist dem Maxibriefkarton der Deutschen Post in einigen Details sehr ähnlich. Es gibt jedoch bedeutende Unterschiede, aufgrund derer Sie die beiden Versandarten nicht miteinander verwechseln sollten.

Maße der Bücher und Warensendung

Die Maße der Büwa

Die Bücher- und Warensendung 500 darf die folgenden Maße beinhalten: Bis zu 35,3 cm Länge, bis zu 25 cm Breite und bis zu 5 cm Höhe. Das maximal zulässige Gewicht beträgt, wie bereits erwähnt, 500 Gramm. Die Bücher- und Warensendung 1000 hingegen hat die gleichen Maximalmaße, allerdings ist ein Maximalgewicht von einem Kilo zulässig.

Versenden Sie einen Maxibrief, kostet dies 0,50 EUR mehr als eine Warensendung. Dabei sind die gleichen Maße und das gleiche Gewicht zugelassen wie bei der BüWa 1000. Eine günstigere Variante des Maxibriefes ist nicht vorhanden - die Unterschiede zwischen 500 Gramm und einen Kilo gibt es nur bei der Warensendung.

Weitere Unterscheidungen zwischen BüWa und Maxibrief

Eine Bücher- und Warensendung muss mit dem Vermerk „BüWa“ gekennzeichnet werden. Ein Maxibrief hingegen benötigt keine entsprechende Kennzeichnung ebenso wie der Großbrief. Da sowohl die Maße als auch das Gewicht beider Verpackungen genau gleich sind, bedeutet dies allerdings auch, dass eine BüWa Sendung ohne entsprechende Kennzeichnung automatisch zum Maxibrief wird. Die Sendung wird dadurch wiederum automatisch teurer. Da der Maxibrief jedoch mit Trackingnummer verschickt wird, können Sie Ihre Sendung durch diese Unterscheidung verfolgen.

Beachten müssen Sie bei dem Maxibrief außerdem, dass Sie nur rechteckige und quadratische Verpackungen nutzen dürfen sowie auch beim Großbriefkarton. Vor allem Briefumschlagformate DIN A4 bis DIN E5 sind gestattet. Ob Sie eine Sendung als BüWa oder Maxibrief verschicken wollen, hängt von Ihrer persönlichen Vorliebe und den Umständen ab. Finanziell lohnt sich gerade bei einem Maximalgewicht von 500 Gramm die BüWa 500.  

Warensendung verpacken: Das sollte man beachten

Wenn Sie die Warensendung verpacken, müssen Sie bestimmte Details beachten. Um den günstigen Tarif nutzen zu können, dürfen Sie nicht jeden beliebigen Inhalt verschicken. Die Bücher- und Warensendung ist schließlich für genau das gedacht, was ihr Name sagt: Bücher und andere Waren. Sie ist also grundsätzlich nicht für private Botschaften und Geschenke gedacht. Damit auch private Verkäufer diesen Versand nutzen können, ist die Warensendung jedoch nicht nur für das Gewerbe zugänglich. Um private Geschenke und private Verkäufer voneinander trennen zu können, dürfen deshalb nur bestimmte Artikel verpackt werden.

Inhalte der BüWa

Als Bücher- und Warensendungen dürfen grundsätzlich alle kleinen Verkaufsartikel verschickt werden. Allerdings dürfen keine privaten Notizen, Mitteilungen, Bilder, Karten oder andere private Dokumente beigelegt werden. Ausnahmen stellen Papiere dar, die sich auf die Waren beziehen. Dazu gehören insbesondere Rechnungen und Packzettel bzw. Lieferscheine.

Aber auch Bedienungsanleitungen oder andere Produktinformationen sind gestattet. Erlaubt ist also einfach gesprochen nur, was der Warensendung nicht an gewerblichem Charakter nimmt. Auch Geschenke oder Werbeartikel dürfen nicht verschickt werden. Egal ob privat oder gewerblich: Wer eine nette Botschaft mit seinen Waren versenden will, muss eine andere Versandart wählen. Dafür eignen sich beispielsweise der Maxibrief oder das Päckchen. Weitere Regeln sind zu beachten, für Sendungen die ins Ausland verschickt werden z.B. Pakete nach Frankreich.

Inhalte der Bücher- und Warensendung

Ein Beispiel: Sie versenden eine Jacke, die Sie über eine Onlinebörse als Second Hand Waren zum Verkauf angeboten haben. Dafür eignet sich die BüWa sehr gut. Sie dürfen selbstverständlich eine Rechnung beilegen. Möchten Sie hingegen Ihrer Nichte zum Geburtstag eine Jacke schicken und eine Geburtstagskarte beilegen, müssen Sie auf den Maxibrief zurückgreifen. 

Warensendung Kennzeichnung mit Stempel

Beschriftung und Verpackung

Die BüWa muss als solche gekennzeichnet werden. Dafür reicht der Vermerk „BüWa“ gut lesbar auf der Verpackung. Fehlt dieser Vermerk, wird die Sendung automatisch nicht als Warensendung erkannt. Bei Abgabe in der DHL-Filiale können Sie darauf aufmerksam machen, dass die Sendung als Warensendung verschickt werden soll, um sicher zu stellen, dass Sie den günstigeren Tarif erhalten. 

Früher musste die Bücher- und Warensendung so verpackt werden, dass eine Kontrolle durch die Post ohne die Verpackung zu beschädigen möglich war. Die Post durfte schließlich immer wieder stichprobenartig kontrollieren, ob sich wirklich nur erlaubte Inhalte in der Sendung befanden. So sollte vermieden werden, dass private Geschenke zu dem günstigeren Preis verschickt wurden.

Mittlerweile sind diese Kontrollen noch immer erlaubt, allerdings dürfen Sender die Sendungen ordentlich verschließen. Das heißt eine Kontrolle muss nicht mehr ohne Beschädigung der Verpackung ermöglicht werden. Klebeband und ähnliche Materialien dürfen beim Verpacken also verwendet werden, um die Inhalte zu schützen und transportsicher zu verpacken. Allerdings muss man damit rechnen, dass die Sendungen dennoch geöffnet werden. Für sensible Inhalte sollte daher stets der Maxibrief gewählt werden. Dieser wird von der Post nicht geöffnet.

Fazit - die Bücher- und Warensendung als günstige Alternative

Die BüWa ist eine günstige Alternative zum Maxibrief, Paket und Päckchen. Allerdings sind mit dieser Versandart keine privaten Mitteilungen und Geschenke erlaubt. Die Warensendung muss als solche markiert werden, um den günstigeren Tarif zu erhalten. Die Post behält sich außerdem das Recht zur Überprüfung der Inhalte vor. Einen Sendungsverfolg bietet die Warensendung nicht. Besteht dafür jedoch kein Bedarf, kann die Sendungsart eine gute Alternative für kleine Produktsendungen sein.