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Transportverpackung

Eine Transportverpackung schützt die Ware während ihres Transports – etwa vom Hersteller zum Vertrieb oder Händler. Sie dient zudem der Bündelung von Verkaufseinheiten für den Transport. Für den späteren Verkauf wird die Transportverpackung nicht mehr benötigt, sodass die Verbraucher nur in seltenen Fällen in Kontakt mit ihr kommen.

Schutzfolie für den Transport

Definition: Was ist eine Transportverpackung?

Die mit Schutzfolie gesicherte Europalette für den Discounter, eine gefüllte Holzkiste mit Zubehörteilen für einen Automobilhersteller oder auch das 100-Liter-Fass mit Motoröl für die Kfz-Werkstatt – beim Transport von Waren über verschiedene Handelsstufen kommen Transportverpackungen zum Einsatz. Ihre Hauptaufgabe: Sie sollen Produkte vor Schäden bewahren und sicher transportieren. Zudem werden Transportverpackungen eingesetzt, um die verpackten Waren bei der Bearbeitung durch das Lager- und Transportpersonal zu sichern und das Handling durch die entsprechenden Fachkräfte zu erleichtern.

In vielen Fällen handelt es sich bei Transportverpackungen um sperrige Verpackungen, die nur im B2B-Bereich verwendet werden. Oftmals sind in den jeweiligen Transportverpackungen gleich mehrere Produkte enthalten. Im Endkundenbereich wird diese Art von Verpackungen lediglich in seltenen Ausnahmefällen genutzt. Darauf weist auch das Deutsche Verpackungsgesetz (in Kurzform: VerpackG) explizit hin:

§ 3 Verpackungsverordnung – Begriffsbestimmung

„Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen.“

Zur Weitergabe der Ware an den Endverbraucher sind Transportverpackungen laut VerpackG demgegenüber nicht bestimmt. Außerdem sieht das Gesetz spezielle Rücknahme- und Verwertungspflichten bei der Nutzung von Transportverpackungen vor. Diese Begriffserklärung grenzt die Kategorie Transportverpackung somit sehr deutlich zu anderen Verpackungsarten ab.

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Beispiele für Transportverpackungen gemäß dem VerpackG:

  • große Kartons aus Pappmaterialien und Wellpappe
  • Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
  • Kanister und Fässer aus Holz, Kunststoff oder Metall
  • Holzpaletten wie etwa Europaletten (Flachpaletten)
  • Antikondensationsbeutel zum Schutz vor Kondenswasser
  • Säcke und geschäumte Schalen
  • Schutz- und Wickelfolien sowie Schäumlinge
  • ESD-Verpackungen (schützen vor elektrostatischen Entladungen)
  • Füllmaterialien wie Verpackungschips, Luftpolsterfolie und Schaumstofffolie
Kartons verpackt auf Palette

Unterschiede zu anderen Verpackungsarten

Sowohl von der Begrifflichkeit als auch von der Verpackungsform her unterscheiden sich Transportverpackungen dabei deutlich von anderen Verpackungsarten und -formen. So richten sich zum Beispiel Versand- und Verkaufsverpackungen gezielt an den privaten Endkundenbereich. Verpackungslösungen dieser Art dienen dann auch dem Schutz der Artikel sowie der sicheren Warenübergabe an die Endverbraucher. Zu den gängigsten Verpackungen in diesem Bereich zählen Kartons nach Maß und Versandmaterialien, aber auch Papier, bedruckte Konservendosen oder Verbundstoffe. Im Gegensatz zu den Transportverpackungen besteht hier eine Lizenzierungspflicht, wenn Verpackungen erstmalig in den Umlauf gebracht werden. Obendrein müssen die Hersteller die Verkaufsverpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Verpflichtend ist diesbezüglich auch die Integration in ein duales System.

Faltschachtel rosa weiß

Verkaufsverpackungen - Fokus auf Marketing- und Kommunikationsfunktion:

Auch von der eigentlichen Intention her unterscheiden sich Versand- bzw. Verkaufsverpackungen in deutlicher Form von klassischen Transportverpackungen. Denn Verkaufsverpackungen schützen nicht nur die verpackten Produkte, sondern setzen die Waren direkt am Point of Sale reichweiten- und aufmerksamkeitsstark in Szene.

Die Marketing- und Kommunikationsfunktion von Verkaufsverpackungen stehen hier klar im Vordergrund: Dies äußert sich auch in einer besonders attraktiven Form- und Farbgestaltung. Dadurch soll der Blick potenzieller Kunden auf die Verpackung respektive auf das verpackte Produkt gelenkt werden. Verkaufsverpackungen fungieren prinzipiell als Botschafter von Markenversprechen.

Umverpackungen - für einen zusätzlichen Produktschutz:

Auch die Umverpackung ist klar von der Transportverpackung abzugrenzen. Denn hierbei handelt es sich um eine Zusatzverpackung, die als Umhüllung für die eigentliche Verkaufsverpackung eingesetzt wird. Eine solche Ummantelung kann zum Beispiel logistische Gründe haben, wie beispielsweise die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzfaktors während des Transports.

Allerdings kommt die Umverpackung dabei nicht direkt in Kontakt mit dem eigentlichen Produkt, wie es bei einer reinen Verkaufsverpackung der Fall ist. Ein gutes Beispiel hierfür stellen die Schachteln für Zahncreme-Tuben dar: Die Schachteln dienen in diesem Fall als Umverpackung und umschließen noch einmal die eigentliche Verpackung der Zahncreme.

Aufeinander gestapelte Umverpackungen

Transportverpackungen für alle Logistikbereiche

Grundsätzlich sollten Transportverpackungen insgesamt vier Kernfunktionen leisten:

  1. Schutz beim Transport
  2. Gutes Handling
  3. Möglichst ressourcenschonende Herstellung
  4. Eignung für Retouren

Hinzu kommen noch unterschiedliche logistische Anforderungen. Die Transportverpackung muss in der Regel mit bestimmten Informationen für die Logistik versehen werden können. Die Verpackungen lassen sich grundsätzlich verschiedenen Einsatzbereichen bzw. Kategorien zuordnen:

Europaletten aufeinander gestapelt

Warentransport per Straßengüterverkehr

Für den B2B-Warentransport können je nach Umfang der verpackten Warensendungen externe Paketdienste oder Speditionen bzw. Transporter und Lkw genutzt werden. Für größere Warensendungen kommen oftmals Paletten zum Einsatz, die mit den entsprechenden Produkten beladen sind und im Lkw zum jeweiligen Empfänger transportiert werden.

Gerade im Bereich Stückguttransport sind bestimmte Systeme und Transportgrößen standardisiert – so gibt etwa die Größe einer Europalette einen Rahmen vor. Die verschiedenen Paketdienstleister hingegen arbeiten häufig mit eigenen Verpackungsformaten und -größen.

Für beide Fälle gilt es, die individuelle Ware möglichst ressourcensparend zu verpacken und einerseits die möglichen Transportkapazitäten optimal auszunutzen und damit andererseits die Kosten möglichst niedrig zu halten. Im Hinblick auf den Palettenversand müssen zudem immer Verpackungsformen gewählt werden, die sich sicher und stabil auf der Palette fixieren lassen.

Warentransport per Schienenverkehr

Der Transport von Waren mit Güterzügen eignet sich gerade bei Langstrecken besonders gut. Da das nationale und auch internationale Schienennetzwerk in der Regel umfassend ausgebaut ist, ermöglicht diese Transportart eine weitreichende und schnelle Lieferung. Aber hier besteht noch ungenutztes Potenzial. Denn lediglich ein geringer Teil des Güterverkehrs wird via Schienen abgewickelt. 2021 waren es zum Beispiel gerade einmal 8,3 Prozent.

Wer sich für diese Transportart entscheidet, muss dabei auf Transportverpackungen zurückgreifen, die besonders gut schützen. Je nach Strecke, Streckenführung und Streckenzustand sind unterschiedlich starke Erschütterungen möglich. Zudem können mitunter große Temperaturunterschiede auftreten. Gerade beim Verladen der Waren kann es zu entsprechend hohen Belastungen kommen. Zudem müssen die Abmessungen der Transportverpackungen auf die Grundfläche der Waggons angepasst sein.

Anteil der Verkehrstraeger am Gueterverkehr
Frachtschiff mit Containern

Warentransport per Schiff

Schiffsfracht muss spezifische Anforderungen erfüllen. Das wichtigste Anliegen dabei: der Schutz des Packguts vor Nässe und Feuchtigkeit. Bei Seefracht sind die Anforderungen noch höher, da Salzwasser besonderen aggressiv wirken kann. Stark feuchtigkeitsempfindliche Produkte sollten von vorneherein über andere Transportwege verschickt bzw. angeliefert werden.

Grundsätzlich haben sich Verpackungslösungen wie Abdeckfolien, Schrumpffolien oder auch Metall- und Kunststoffkisten für einen Warentransport via Schiffsfracht bewährt, da sie keine Feuchtigkeit durchdringen lassen. Empfindliche Waren können in Kunststoffbeutel, Tuben, Flaschen, Fässer oder andere sichere Behältnisse abgefüllt werden. Üblich ist zudem das Verladen von Palettenware in Container.

Die Transportverpackungen sollten über eine hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit verfügen. Das stellt aufgrund vieler möglicher Schwankungen des Schiffs auf dem Meer (Verrutschen und Anecken der Ware, große Krafteinwirkungen etc.) und oftmals schnell wechselnder Witterungs- bzw. Wetterverhältnisse eine unabdingbare Voraussetzung für einen sicheren Warentransport dar. Für Seefrachten gibt die HPE-Packrichtlinie bestimmte Methoden zur Trockenhaltung des Packguts vor. So kann mit unterschiedlichen Packhilfsmitteln wie Trockenmittelbeutel, Folienhüllen, chemischen Schutzschichten oder auch einer Schutzschicht durch spezielle Dampfgase gearbeitet werden.

Warentransport per Flugzeug

Auch beim Transport von Luftfracht muss zwingend darauf geachtet werden, dass die Transportverpackungen auf stärkste Belastungen ausgerichtet sind. Als Faustregel gilt hier: Transportverpackungen müssen vertikal Stöße des dreifachen Gewichts und horizontal des 1,5-fachen Gewichts der jeweiligen Packstücke ausgleichen

Aufgrund des vergleichbar geringeren Angebots an Stauraum kommt es zudem auf eine gute Stapelbarkeit und genaue Verpackungsmaße an.

Flugzeug mit Containern

Besondere Anforderungen bei internationalen Transporten

Gerade im Bereich der Luft- und Seefracht sind häufig noch zusätzliche Besonderheiten für die Transportverpackung zu beachten. Für Holzverpackungsmaterial – etwa bei Paletten oder Transportkisten – gelten beispielsweise die Vorgaben im Rahmen des IPPC-Standards (nach der International Plant Protection Convention). Dementsprechend müssen die Holzmaterialien mit verschiedenen Verfahren behandelt werden, um Schimmelbildung und einen Schädlingsbefall zu verhindern.Darüber hinaus sind je nach Art des Transportes weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Beispiele dafür sind Vorkehrungen, um die Ladungssicherung zu ermöglichen oder auch das separate Verpacken oder Versenden von sensiblen oder gefährlichen Bauteilen (Batterien) oder Substanzen.

Transportverpackungen – Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit

Für Hersteller und Vertreiber von Produkten haben ökologisch nachhaltige Verpackungen in den vergangenen Jahren angesichts der Umwelt- und Klimaproblematik zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich auch im Hinblick auf die Produktionsprozesse, die verwendeten Materialien und eine sinnvolle Verwertung bzw. der Wiederverwendung von Transportverpackungen wider.
Dies sind die wichtigsten Anforderungen bezüglich verschiedener Umwelt- und Klimaaspekte, die gleichzeitig mit einem spezifisch hohen Schutzfaktor korrespondieren:

  • bestenfalls Herstellung aus regenerierten oder nachhaltigen Rohstoffen (auch biobasierte Ressourcen)
  • energieeffiziente und ressourcenschonende Herstellung von Transportverpackungen
  • Gewährleisten der Wiederverwendbarkeit oder von Recyclingfähigkeit im Rahmen eines vertretbaren Aufwands
  • eine geregelte Entsorgung mit einer möglichst geringen Belastung für die Umwelt

Nachhaltige Materialien für Transportverpackungen

Um die Waren für den B2B-Transport entsprechend umwelt- und klimafreundlich zu verpacken, muss das für die Transportverpackungen verwendete Basismaterial zum einen besonders ressourcenschonend gewonnen werden. Zum anderen stehen die jeweiligen Recyclingeigenschaften respektive die einfache und umweltfreundliche Entsorgung ganz oben auf der Prioritätenliste.

Wellpappekartons orange schwarz

Als besonders umweltfreundliche und nachhaltige Transportverpackungen haben sich diese Verpackungsmaterialien herauskristallisiert:

  • Holz, Papier und Pappe
  • Natur- und Graskarton
  • Zellglas
  • Pilzfasern
  • Zuckerrohr
  • Hanf
  • Pflanzenstärke
  • Bagasse
  • rezykliertes Polyethylenterephthalat (rPET)

Keine Systembeteiligungspflicht – aber Rücknahmeverpflichtung

Laut Definition des Verpackungsgesetzes unterliegen Transportverpackungen keiner Systembeteiligungspflicht. Das bedeutet konkret: Anders als beispielsweise bei Verkaufsverpackungen werden Transportverpackungen nicht durch duale Systeme gesammelt. Stattdessen müssen die Materialien von den Erstinverkehrbringern und Vertreibern nach dem Gebrauch zurückgenommen werden. Exportverpackungen sind hiervon ausgenommen. Hier wird also die Produzentenverantwortung mit der Rücknahmepflicht verknüpft. Daher müssen die Produzenten und Vertreiber die Abholung der Paletten, Kartons, Kisten und anderen Transportverpackungen nach der Nutzung beim Empfänger sowie die anschließende Zuführung zur Verwertung gewährleisten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen zur Rücknahme von Transportverpackungen sind im § 15 Abs. 1 VerpackG geregelt. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Inverkehrbringer von Transportverpackungen gemäß der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes zusätzlich die Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen dokumentieren. Es besteht diesbezüglich also eine Nachweispflicht.