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Austria innovativ: einheitliche Verpackungssammlung ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Verpackungsverordnung für Österreich, die einheitliche Regeln für die Kunststoffverpackungssammlung beinhaltet. Ob Joghurtbecher, Chipstüte, Plastikflasche oder Getränkekarton: Alles gehört jetzt in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Mit dieser Änderung geht die Alpenrepublik einen wichtigen Schritt in Richtung Realisation der EU-Recyclingziele und leistet damit einen entscheidenden Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz und gegen die Vermüllung der Natur.


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Neue Verpackungsverordnung für Österreich soll Recyclingquote erhöhen

Laut Greenpeace fallen in Österreich pro Kopf und Jahr durchschnittlich 34 Kilogramm Plastikverpackungsmüll an. Davon landeten bislang rund 23 Prozent über den Restmüll in der energetischen Wiederverwertung, also in Müllverbrennungsanlagen oder in Mitverbrennungsanlagen wie Zementwerken - ein Großteil zu Unrecht. Das lag nicht zuletzt daran, dass der bisher geltende Flickenteppich unterschiedlichster Sammlungsregelungen für Kunststoffverpackungen bei vielen Bürgern zu Unsicherheiten bezüglich der richtigen Mülltrennung führte. Involvierte die Sammlung mancherorts alle Plastikverpackungen, wurden anderswo lediglich Getränkekartons und Kunststoffflaschen vom Restmüll getrennt. Die neue Verpackungsverordnung für Österreich soll es den Bürgern einfacher machen, Ihren Verpackungsmüll korrekt zu sammeln und auf diese Weise ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten. Spätestens 2025 sollen 50 Prozent aller Kunststoffverpackungen recycelt werden, ab 2033 dann 55 Prozent. Noch ambitioniertere Quoten gelten für Kunststoffgetränkeflaschen: 77 Prozent bis 2025 und 90 Prozent bis 2029.

Definition: Gelber Sack oder Gelbe Tonne?

Die neue Verpackungsverordnung für Österreich besagt, dass folgende Verpackungsarten in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören:

  • Kunststoffverpackungen (z. B. Aufstrich- und Joghurtbecher, Käse- und Wurstverpackungen, Plastiktüten),
  • Verbundverpackungen (z. B. Getränkekartons, Kaffeeverpackungen, Blisterverpackungen von Medikamenten, Pappdosen mit Kunststoffboden),
  • Kunststoff-Hohlkörperverpackungen (z. B. Waschmittelflaschen, Speiseölflaschen aus Kunststoff, PET-Flaschen, Shampooflaschen),
  • kleine Styropor-Verpackungen (z. B. Obstschalen, Styroporflocken, Styroportassen),
  • Verpackungen auf biologischer Basis (z. B. Schalen aus Zuckerrohr oder Maisstärke, Cellulosenetze),
  • Textilverpackungen (z. B. Jute- und Baumwollbeutel),
  • Holz-Verpackungen (z. B. Obstschälchen, kleine Obststeigen, Käseschachteln),
  • Leichtverpackungen aus Ton, Keramik und Porzellan (z. B. Tongefäße für Milchprodukte, Kosmetiktiegel).
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In manchen Bundesländern gehören auch Metallverpackungen (Aluminium und Weißblech) wie Getränke- und Konservendosen, Marmeladendeckel, Senftuben oder Menüschalen in den Gelben Sack. Ab 2025 wird diese gemeinsame Sammlung gemäß der Verpackungsverordnung in Österreich überall verpflichtend sein.

Was passiert mit dem gesammelten Müll?

Dank neuer Technologien ist es mittlerweile möglich, unterschiedlichste Materialien sauber zu trennen und einer Wiederverwertung zuzuführen. Beim Recycling von Kunststoffverpackungen kommt unter anderem Nahinfrarot (NIR) zum Einsatz. Dieses ist in der Lage, verschiedene Kunststoffmaterialien wie PE, PET, PS und PP sowie Getränkeverbundkartons zu erkennen und mittels Druckluft zu trennen. Weißblech wird über Magnete abgeschieden, Aluminium über Wirbelstromabscheider. Nach dem Sortieren wird der Kunststoff überwiegend stofflich verwertet. PET-Flaschen und andere PET-Verpackungen werden zu neuen Getränkeflaschen, Lebensmittelverpackungen, Kleidungsstücken oder Tragetaschen. Aus PE-Material entstehen Rohre, Kübel, Fässer oder Kanister. PP wird zu Pflanzentöpfen oder Kunststoffgehäusen verarbeitet oder findet Verwendung in der Automobilindustrie. Nicht verwertbare Plastikabfälle dienen als Brennmaterial und helfen dabei, fossile Brennstoffe einzusparen. Zudem muss durch die Rohstoffrückgewinnung weniger Kunststoff neu erzeugt werden.

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Was gehört nicht in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne?

Große Styropor-Verpackungen, beispielsweise von Fernsehgeräten oder Kühlschränken, große Kunststoffkanister und große Kunststofffolien gehören auch mit der neuen Verpackungsverordnung für Österreich auf den Wertstoffhof. Gleiches gilt für:

Judith Enger

Kundenberaterin & Verpackungspezialistin
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Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter.

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  • Holz, Textilien und sperrige Metallteile,
  • Drähte und Kabel,
  • Maschinen-, Fahrrad- und Kraftfahrzeugteile sowie
  • Produkte aus Hartplastik (z. B. Gartenmöbel).

Ungeeignet für die Gelbe Tonne und den Gelben Sack sind gemäß der Verpackungsverordnung für Österreich außerdem:

  • Nicht-Verpackungskunststoffe (z. B. Kinderspielzeug, Gießkannen),
  • stark verschmutzte Verpackungen,
  • Glas- und Papierverpackungen,
  • elektronische Geräte,
  • Schallplatten,
  • Matratzen, Wärmedämmstoffe,
  • Kunststoffhüllen, Heftumschläge,
  • Kunststoffblumentöpfe,
  • Kaffeekapseln aus Kunststoff.
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Motorölflaschen und Kunststoffgegenstände aus dem medizinischen Bereich (z. B. Infusionszubehör) sind ebenso ein Fall für die Problemstoffsammlung wie Lack-, Öl- und Spraydosen und mit Öl verunreinigte Gegenstände (z. B. Ölfilter). Mehrwegkunststoffflaschen, Getränkekisten und Paletten aus Kunststoff nimmt der Handel zurück.

Neue Verpackungsverordnung in Österreich: Das gilt für Unternehmen

Auch für Verpackungshersteller wie Faltschachtelhersteller gelten mit der aktuellen Verpackungsverordnung neue Vorschriften. Zukünftig müssen sie noch mehr darauf achten, dass die von ihnen produzierten bedruckten Verpackungen recyclingfähig sind. Zusätzlich sind sie zu einer noch exakteren Mülltrennung verpflichtet als Privathaushalte. Bringt Ihr Unternehmen Haushalts- oder gewerbliche Verpackungen in den Verkehr, muss es sich einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem anschließen. Hierfür fallen Lizenzgebühren an, deren Höhe von der Art und dem Gewicht der Verpackung nach Maß abhängt. Bringen Sie pro Kalenderjahr maximal 1.500 Kilogramm Haushaltsverpackungen in Umlauf, können Sie stattdessen einen jährlichen Pauschalbetrag zahlen. Die Teilnahme am Sammel- und Verwertungssystem müssen Sie den Kunden gegenüber durch eine rechtsverbindliche Erklärung (z. B. auf dem Lieferschein oder der Rechnung) bestätigen. Übernimmt eine vorgelagerte Vertriebsstufe freiwillig diese Verpflichtung, benötigen Sie von diesem eine jährliche rechtsverbindliche Bestätigung. Diese müssen Sie für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorlegen. Gleiches sieht die Verpackungsverordnung in Österreich vor, wenn Kunden sich selbst über die Entpflichtung gewerblicher Verpackungen kümmern wollen.

Neue Regelungen für den Versandhandel

Online-Händler aus anderen Ländern, die ihre Waren in die Alpenrepublik versenden wollen, müssen gemäß der neuen Verpackungsverordnung für in Österreich gegenüber Endverbrauchern in Umlauf gebrachtes Verpackungsmaterial einen Bevollmächtigten bestellen, der für sie die verpackungsrechtlichen Pflichten abwickelt. Das betrifft Versandhändler, die:

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  • weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Österreich haben und
  • im Rahmen des Fernabsatzes Waren und Güter an private Endverbraucher in Österreich übergeben und dafür
  • Haushaltsverpackungen verwenden.

Die gleiche Pflicht gilt für ausländische Online-Händler, die Einwegkunststoffprodukte wie Luftballons, Feuchttücher, Fanggeräte und/oder Tabakprodukte direkt an Endverbraucher mit österreichischer Adresse verkaufen. Als Bevollmächtigten können Sie laut Verpackungsverordnung in Österreich jede juristische oder natürliche Person bestellen, die:

  • in Österreich ansässig ist,
  • eine österreichische Zustelladresse besitzt,
  • für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach § 9 des österreichischen Verwaltungsstrafgesetzes verantwortlich ist und
  • mit einer ausreichenden, notariell beglaubigten Vollmacht (in Deutsch oder Englisch) bestellt ist.

Eine österreichische Zweigniederlassung eines nicht-österreichischen Unternehmens kommt nicht als Bevollmächtigter infrage, da die Bevollmächtigungsstellung ausdrücklich den Status einer eigenständig rechtsfähigen juristischen oder natürlichen Person voraussetzt.

Verpackungsverordnung für Österreich bietet Vorteile für die Umwelt und die Verbraucher

In einer von der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) zusammen mit dem Marktforschungsinstitut IMAS durchgeführten repräsentativen Befragung gaben 93 Prozent der Teilnehmer an, Verpackungssammlung gut zu finden. Drei Jahrzehnte zuvor lag die Zustimmung noch bei etwa 67 Prozent. 86 Prozent der Befragten geben dem Sammelsystem für Kunststoffverpackungen beste Noten. Künftig soll die Müllsammlung vermehrt von Bringsystemen auf Abholsysteme ab Haus umgestellt werden. Derzeit sind rund 2,4 Millionen Haushalte in Österreich an die Ab-Haus-Sammlung mit den Gelben Säcken und Tonnen angeschlossen. In den nächsten Jahren sollen es deutlich mehr werden. Mit der Kombination aus der als Vereinfachung gedachten neuen Verpackungsverordnung für Österreich und des höheren Komforts durch den Ausbau der Abholung bestehen beste Chancen, den Anteil der wiederverwertbaren Stoffe zu erhöhen und damit zugleich die Menge des Restmülls zu verringern.