Fertigung nach Maß Fertigung nach Maß
Produktion in Rekordzeit Produktion in Rekordzeit
Qualität seit 1961 Qualität seit 1961
Persönliche Kundenberatung Persönliche Kundenberatung

Mülltrennung in Frankreich - wie unser Nachbarland sein Müllproblem anpackt

Das neue Gesetz zur Abfallreduzierung und Mülltrennung in Frankreich stellt eine große Innovation dar. Mithilfe der Umweltrichtlinien will das Land aktiv zu einer nachhaltigeren Nutzung von Ressourcen und einer grüneren Welt beitragen.


Mülltrennung und Abfallreduzierung Frankreich


Frankreichs Konzept zur Lösung des Müllproblems: Vorgaben für Verbraucher und Wirtschaft

Seit Beginn des Jahres 2022 folgt die Mülltrennung in Frankreich neuen Gesetzen. Sowohl für Verbraucher als auch für Produzenten bedeutet dies einen völlig neuen Umgang mit Ressourcen und Konsumgütern. Die Veränderungen betreffen insbesondere folgende Aspekte:

  • Verbot der Entsorgung unverkaufter Non-Food-Produkte

  • Verbot von Plastikverpackungen für bestimmte Obst- und Gemüseprodukte

  • Beendigung der Lieferung von Printmedien in Plastikfolie

  • Untersagung von Einwegplastik im Bereich der öffentlichen Beschaffung

  • Verbot von kostenlosem Plastikspielzeug in Menüs
Übermäßiger Konsum von Plastik in unserer Gesellschaft

Reduzierung des Mülls durch Verbot der Entsorgung unverkaufter Produkte

Das französische Umweltministerium (Ministère de transition écologique) gab im Jahre 2021 in einer Pressemitteilung bekannt, welche Neuerungen zum 01. Januar 2022 gültig sein würden. Die neuen Vorgaben führen zu großen Veränderungen im Alltagsleben der Franzosen, aber auch in der Wirtschaft des Landes. Die Gesetzesänderungen fallen unter das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, das auch als Verursacherprinzip bezeichnet wird.

Durch das Verbot der Entsorgung unverkaufter Non-Food-Produkte müssen Unternehmen alle Artikel, die nicht verkauft werden konnten, entweder spenden oder recyclen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind lediglich Produkte aus gesundheitsschädlichen Materialien sowie Güter, die nicht nachhaltig wiederverwendet oder recycelt werden können.

Die Regelung führt einerseits zu einer Reduzierung des Müllproblems und einer verbesserten Mülltrennung in Frankreich. Andererseits bildet sie die Basis für soziale Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie der Unternehmensplanung.

Das Entsorgungsverbot betrifft insbesondere folgende Produkte:

Wiederverwendung von Textilien
  • Textilien

  • Hygieneprodukte

  • Bücher

  • Schulbedarf

  • Produkte für die Freizeitgestaltung

  • Geräte zur Aufbewahrung und Zubereitung von Lebensmitteln

Judith Enger

Kundenberaterin & Verpackungspezialistin
Direkter Email-Kontakt
Telefonischer Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Produkten?

Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter.

Entdecken Sie unsere breit gefächerte Auswahl an Produkten!

Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Müll

Daneben tragen weitere Maßnahmen zu einer deutlichen Reduzierung des Mülls und dadurch auch zu einer verbesserten Mülltrennung in Frankreich bei. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen zahlreiche unverarbeitete, frische Lebensmittel nicht mehr in Plastikverpackungen verkauft werden. Betroffen sind beinahe alle weit verbreiteten Gemüse- und Obstsorten, darunter beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln, Karotten, Tomaten Gurken, Paprika, Kohl und Kürbis sowie Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchte, Steinobst, Weintrauben, Kiwis, Pflaumen, Melonen und Mangos.

Das Verpackungsverbot umfasst nicht nur frische Lebensmittel, sondern auch Presseerzeugnisse. Zeitungen, Zeitschriften und Werbung dürfen in Frankreich seit Beginn des Jahres 2022 nur noch unverpackt oder in einer plastikfreien Verpackung, beispielsweise aus Papier verkauft werden. Um übermäßigen Müll durch Einwegplastik zu vermeiden, dürfen sowohl am Arbeitsplatz als auch bei Veranstaltungen keine Einwegprodukte wie Teller und Besteck aus Kunststoff verwendet dürfen. Gastronomiebetriebe dürfen daneben kein kostenloses Spielzeug aus Plastik verteilen.


Frankreichs Weg zu einem plastikfreien Leben


Das in Frankreich eingeführte Verbot für Plastikverpackungen betrifft beinahe alle gängigen Obst- und Gemüsesorten. Für Produkte, die vom neuen Gesetz betroffen sind, gilt bis zum Ende des Jahres 2023 eine Übergangsfrist: Noch vorhandene Verpackungsbestände dürfen bis zum 31.12. dieses Jahres aufgebraucht werden. Nach Abverkauf der Lagerbestände dürfen die Erzeugnisse nur noch unverpackt oder in kunststofffreien Kartons nach Maß zum Kauf angeboten werden.

Die Regelungen betreffen sowohl den Großhandel als auch den Einzelhandel. Die Richtlinie leistet somit einen großen Beitrag zu einer optimierten Abfallreduzierung und Mülltrennung in Frankreich. Besonders empfindliche Lebensmittel wie verschiedene Salatsorten, Beeren und essbare Blüten dürfen aus Sicherheitsgründen vorerst weiterhin in Verpackungen aus Plastik verkauft werden.

Dennoch bestehen bereits Pläne, das Herstellen von Kunststoffverpackungen bis zum Jahre 2026 auch auf empfindliche Obst- und Gemüsesorten zu verbieten. Frankreich ist also bestrebt, seinen Plastikverbrauch nach und nach auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.


Mülltrennung in Frankreich als Vorbild für Deutschland und Europa

Die neuen Gesetze zur Reduzierung des Mülls und der Mülltrennung in Frankreich sind innovativ und haben eine Vorbildfunktion für Deutschland und ganz Europa. Die heutzutage sehr schnelllebige Mode- und Textilindustrie sowie der Online-Handel sind von den neuen Vorgaben besonders betroffen.



Die internationalen Auswirkungen der Mülltrennung in Frankreich

Bisher gibt es innerhalb der EU keine einheitlichen Recycling-Gesetze. In den verschiedenen Staaten Europas gelten demnach unterschiedliche Regelungen, die sich teils enorm voneinander unterscheiden. Die Müllreduzierung und Mülltrennung in Frankreich gilt als vorbildlich und übt zweifelsohne einen positiven Einfluss auf andere europäische Länder aus.

Insbesondere das französische Gesetz zur Abfallbekämpfung und Förderung der Kreislaufwirtschaft stellt eine große Innovation dar. Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im Online-Handel müssen Produzenten, die ihre Produkte in Frankreich verkaufen und nach Frankreich versenden, zahlreiche Vorschriften bezüglich des Recyclings von Verpackungen, aber auch Konsumgütern wie Elektrogeräten, Textilien und Schuhen einhalten.

Internationale Auswirkungen der Mülltrennung in Frankreich

Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Produkte betrifft somit auch die globale Modeindustrie. Da sich auch internationale Online-Händler, die ihre Produkte an Endverbraucher in Frankreich versenden, an die strengen Vorgaben halten müssen, hat die Regelung einen direkten Einfluss auf Hersteller anderer europäischer Länder.



Der Einfluss der Umweltrichtlinie auf den Internethandel

Französische Hersteller und Importeure sind nach der EPR-Richtlinie dazu verpflichtet, sich bei einem zugelassenen Rücknahmesystem zu registrieren. Alternativ haben sie die Möglichkeit, ihr eigenes behördlich-akkreditiertes Programm aufzustellen. Daneben müssen sich internationale Händler, die ihre Produkte in Frankreich verkaufen wollen, auf einer entsprechenden Plattform registrieren und jährlich Gebühren entrichten. Demnach sind auch Händler, die ihre Güter in Online-Shops wie Amazon verkaufen, von den Gesetzesänderungen betroffen.

Entsorgung von Elektrogeräten

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Organisation „Refashion“ das einzige zugelassene Rücknahmesystem für Textilien. Neben der Koordination der Sammlung von Gütern ist diese auch für die Sortierung in einer fünfstufigen Abfallhierarchie zuständig. Auf der dazugehörigen „Eco design Platform“ können Händler herausfinden, wie nachhaltig ihre Produkte sind.

Zudem bietet diese Hilfestellung und Anleitung für den Wechsel zu nachhaltigeren, umweltbewussteren Materialien. Die Müllreduzierung und Mülltrennung in Frankreich betrifft neben Textilien auch andere Produkte wie Elektrogeräte und Batterien.

Von der Herstellung bis zur Entsorgung: Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Produkten

Die Gesetzesänderungen zur Müllreduzierung und Mülltrennung in Frankreich sind Teil der sogenannten erweiterten Produzentenverantwortung (EPR). Die Umweltrichtlinie macht Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich. Produzenten tragen demnach Verantwortung für eine möglichst umweltfreundliche und ressourcenschonende Herstellung, aber auch eine fachgerechte Entsorgung ihrer Artikel. Der Begriff „Hersteller“ schließt neben Produzenten auch Importeure und Einzelhändler ein.

Für das Recycling von Verpackungsabfällen muss daneben eine Gebühr entrichtet werden. Ziel der Verordnung besteht darin, Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren, Recycling zu fördern und den Lebenszyklus von Konsumgütern zu verlängern. Hersteller müssen nicht nur für ihre Verpackungen, sondern auch für ihre Produkte Verantwortung übernehmen.

Durch das Gesetz soll vermieden werden, dass neue, unverkaufte Textilien und andere Güter unnötigerweise entsorgt werden. So wird nicht nur gegen eine Überproduktion angekämpft, sondern auch das Spenden an Hilfsorganisationen gefördert.



Die erweiterte Herstellerverantwortung in anderen europäischen Staaten

Die Vorgaben zur Mülltrennung aus Frankreich zeigen bereits jetzt Auswirkungen auf die Gesetzgebung anderer Staaten. Schweden ist das zweite Land der Europäischen Union, in dem die neuen Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung für Kleidung und Textilien gültig sind. Das neue Gesetz trat bereits am 1. Januar 2022 in Kraft, die Lizensierung von Sammlungen auf entsprechenden Plattformen soll jedoch erst ab Beginn des Jahres 2024 verpflichtend sein.

In den Niederlanden wurden bereits Vorbereitungen zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes getroffen. Auch Großbritannien, Bulgarien und Katalonien arbeiten bereits an Gesetzesentwürfen. Da die Vorgaben der Richtlinien zur Abfallvermeidung in der Textilindustrie recht kompliziert sind, erhalten Händler beim digitalen Beratungsservice von ecosistant praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Wann und ob die Umweltrichtlinie auch in Deutschland eingeführt wird, ist bisher jedoch unklar.