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Neue Vorgaben aus Brüssel: Die EU, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Vermeidung von Verpackungsmüll

Im November des Jahres 2022 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verpackungsverordnung vorgestellt, die eine weitreichende Reduktion der Umweltauswirkungen von Verpackungen zum Ziel hat. Die Verordnung verfolgt eine Reihe von anspruchsvollen Zielen, darunter die signifikante Verringerung des Verpackungsmülls, die Förderung von Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie die Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen. Um diese Ziele zu erreichen, plant das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine umfassende Strategie, die sämtliche Phasen im Lebenszyklus von Verpackungen umfasst. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr darüber, welche konkreten Maßnahmen geplant sind, um diese Ziele zu erreichen, sowie über die Auswirkungen der Verordnung auf Unternehmen, Verbraucher und die gesamte Kreislaufwirtschaft.


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Definition: Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Kreislaufwirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema in der Europäischen Union entwickelt. Das Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besteht darin, Abfall zu minimieren und Ressourcen zu erhalten, indem Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus wiederverwendet, repariert, recycelt oder verwertet werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU im Jahr 2018 das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Abfall als wertvolle Ressource betrachtet wird und dass der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigt wird. Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betreffen alle Mitgliedstaaten der EU und umfassen alle Stadien des Lebenszyklus von Produkten, einschließlich Design, Produktion, Vertrieb und Entsorgung.

Eine der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes ist die Festlegung von Recyclingzielen. Bis 2030 soll die Recyclingrate für Haushaltsabfälle auf 65 Prozent und für Verpackungsabfälle auf 75 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten ihre Abfallwirtschaftspläne aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Förderung der Wiederverwendung von Produkten. Unternehmen müssen nun bei der Gestaltung von Produkten, Etiketten und Verpackungen die Wiederverwendung berücksichtigen und sicherstellen, dass sie so konstruiert sind, dass sie leicht repariert oder recycelt werden können.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll auch die illegalen Abfalltransporte bekämpfen, indem es die Anforderungen an die Verfolgbarkeit und Registrierung von Abfalltransporten verschärft. Dies soll sicherstellen, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden.

Insgesamt ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenden Wirtschaft. Es bietet klare Vorschriften und Ziele, die dazu beitragen sollen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU zu beschleunigen.

Judith Enger

Kundenberaterin & Verpackungspezialistin
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Neue EU-Recycling-Regeln für Kunststoffe und Papier

Die Überarbeitung der Verpackungsverordnung bezüglich Kreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt drei Hauptziele. Es gibt drei wesentliche Schritte, um das Problem des Verpackungsmülls anzugehen. Erstens sollte die Anzahl der Verpackungen reduziert werden, um die Menge an Verpackungsmüll zu verringern. Zudem sollte die Verwendung von wiederverwendbaren und nachfüllbaren Verpackungen gefördert werden. Zweitens sollte ein Recyclingprozess etabliert werden, um alle bedruckten Kartons nach Maß auf dem EU-Markt bis 2030 ökonomisch sinnvoll wiederverwerten zu können. Drittens sollten Primärrohstoffe eingespart und der Markt für Sekundärrohstoffe gestärkt werden. Dies soll durch eine Steigerung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Verpackungsmaterialien erreicht werden.

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schreibt vor, dass bis 2025 mindestens 50 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle und 75 Prozent der Papierverpackungsabfälle recycelt werden müssen. Das deutsche Verpackungsgesetz hat bereits höhere Quoten als die europäischen Mindestvorgaben festgelegt. Bis 2022 mussten demnach mindestens 63 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle und 90 Prozent der Papierverpackungsabfälle recycelt werden.

Durch die Überarbeitung der Verpackungsverordnung soll ein hochwertiger, geschlossener Recyclingkreislauf für alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 geschaffen werden, wobei der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht werden soll.

Die Zunahme des Online-Handels sowie der Einsatz von Einwegverpackungen und Überverpackungen haben zu einem enormen Anstieg des Verpackungsmülls beigetragen, dem das Kreislaufwirtschaftsgesetz Abhilfe schaffen möchte. Die EU ist bestrebt, den Verpackungsmüll zu begrenzen, indem sie die Größe der Verpackungen einschränkt und eine maximale Leerraumquote von 40 Prozent für Online-Händler einführt. Zudem sollen Doppelwände, doppelte Böden und andere Mittel, die den Eindruck eines größeren Produktvolumens erwecken, nicht erlaubt sein. Die EU gibt vor, dass 20 Prozent der Verpackungen im E-Commerce bis 2030 wiederverwendbar sein müssen und bis 2040 auf 80 Prozent erhöht werden sollen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland

Das Umweltbundesamt zeigt sich erfreut darüber, dass die neue Verpackungsverordnung sich auf die Reduzierung von Abfall, Mehrwegoptionen sowie die Fähigkeit zur Wiederverwertung und den Einsatz von wiederaufbereiteten Kunststoffen konzentriert. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es erforderlich, bis Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen zu recyceln. Der Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen in Kunststoffverpackungen wird ebenfalls in der neuen Verpackungsverordnung der EU stärker vorgesehen. Dabei sollen gestaffelte Quoten für den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten in Kunststoffverpackungen eingeführt werden, um den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und einen funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Diese Quoten sind jedoch sehr ambitioniert, insbesondere für den Lebensmittelkontaktbereich, und es müssen geeignete mechanische Verwertungsverfahren zugelassen werden, um diese Quoten zu erfüllen.

Die Verwendung von Rezyklaten wird grundsätzlich als wichtig erachtet, jedoch müssen auch ökologische und ökonomische Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Die Verwendung von Rezyklaten ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz nur dann ökologisch sinnvoll, wenn die Verpackung auch hochgradig recyclingfähig ist.

Neue Verpackungsverordnung - Ziele und Auswirkungen

Die Verpackungsverordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz haben zum Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungen entlang des gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Verpackungen haben oft nur eine kurze Nutzungszeit, verbrauchen jedoch eine beträchtliche Menge an Ressourcen. Die Verordnung konzentriert sich auf drei Hauptziele, nämlich die Verminderung von Verpackungsmüll, die Förderung von Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Verpackungen sowie die Verringerung des Bedarfs an primären Rohstoffen.

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Die Verordnung sieht vor, dass der Verpackungsabfall bis 2040 in jedem Mitgliedstaat und pro Kopf um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert werden soll. Unternehmen sollen einen Teil ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten, während Mini-Shampoo-Flaschen in Hotels und Einwegverpackungen für Essen und Getränke in Restaurants, wie zum Beispiel Plastikverpackungen, verboten werden sollen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird auch ein verpflichtendes Pfandsystem vorsehen, während eine verbindliche Quote für den Anteil an recyceltem Material in neuen Kunststoffverpackungen geplant ist.

Die Deutschen sind verschwenderisch im Umgang mit ihren Ressourcen

Die Verpackungsverordnung hat ihre Berechtigung, da laut EU-Kommission jeder Bürger der EU jährlich für etwa 180 Kilogramm Verpackungsabfall verantwortlich ist. Mit über 225 Kilogramm ist Deutschland Spitzenreiter dieser negativen Statistik. Fast 40 Prozent der Kunststoffe und die Hälfte des Papiers in der EU werden für Verpackungen verwendet. Deshalb sind Maßnahmen wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz notwendig, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Obwohl die Umweltorganisation Oceana den Vorschlag der Verpackungsverordnung begrüßt, sieht sie Potenzial für noch strengere zeitliche Zielvorgaben. Der WWF fordert, dass die Vorgaben sich nicht nur auf Kunststoffe, sondern auf alle Materialien beziehen sollten.

Erstmals hat das Umweltbundesamt konkrete Vorschläge gemacht, wie sich Hersteller und Händler von bestimmten Plastikprodukten, die auf dem deutschen Markt verkauft werden, künftig an der Entsorgung von Plastikabfällen beteiligen können. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine Plastikabgabe, die von Herstellern von Einweg-Plastikprodukten in einen Fonds eingezahlt werden soll. Für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten wird eine Zahlung von 8,95 Euro pro Kilogramm der gesamten Produktmenge empfohlen.

Einwegbecher aus Plastik sollen mit einer Abgabe von 1,23 Euro pro Kilogramm belegt werden. Obwohl diese Vorschläge nicht bindend sind, sollen sie als Diskussionsgrundlage dienen. Einige Unternehmen, wie zum Beispiel das Tabakunternehmen Philip Morris, kritisieren die Initiative des UBA und bemängeln die mangelnde Datentransparenz.

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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpackungsverordnung der EU auf die Reduzierung von Verpackungsmüll abzielt und auf Maßnahmen entlang der gesamten Lebensspanne von Verpackungen setzt, um das Ziel einer Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Die Verordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, hat das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und den Ressourcenverbrauch zu verringern. Allerdings gibt es noch Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, um die Verordnung erfolgreich umzusetzen. Dazu zählen diverse Maßnahmen wie die Gewährleistung einer hohen Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Förderung der Verwendung von recyceltem Material sowie die Einbindung aller relevanten Akteure.

Alles in allem stellt die Verpackungsverordnung einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft dar, indem sie sich auf Abfallvermeidung, Mehrwegoptionen, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von recyceltem Kunststoff konzentriert. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt wird und ob es tatsächlich die gewünschten Verbesserungen bringen wird.