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Honigetiketten - alle Infos zur richtigen Etikettierung des Naturprodukts

In Supermärkten, Fachgeschäften, Internetshops und auf Wochenmärkten gibt es ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Honigsorten. Honigetiketten können Ihnen dabei helfen, bei der großen Auswahl den Überblick zu bewahren und alle wichtigen Informationen über das jeweilige Produkt zu erhalten.

Verschiedene Honigetiketten auf Honiggläsern

Grundlegende Informationen zu Honigetiketten

Honigetiketten gibt es in zahlreichen verschiedenen Ausführungen. Von Wald- und Blütenhonig über Akazienhonig bis zu exquisiten Produkten wie neuseeländischem Manuka-Honig werden die erhältlichen Honigsorten mit unterschiedlichen Informationen versehen. Trotz der großen Unterschiede gibt es einige grundlegende Kennzeichen, die alle Honigetiketten gleichermaßen betreffen.

Definition: Was sind Honigetiketten?

Ob im Glas, in der Flasche oder im Eimer - jeder Honig, der im deutschen Groß- oder Einzelhandel zum Verkauf angeboten wird, muss mit einem Etikett versehen werden. Ein Honigetikett dient durch seine individuelle grafische Gestaltung der Verkaufsförderung des Produkts. Daneben liefert es umfangreiche Informationen über dessen Herkunft, Qualität, Geschmack und viele weitere Faktoren. Auf der Vorderseite der Verpackung befinden sich in der Regel werbende Hinweise und Bilder, die keinerlei bestimmten Vorschriften unterliegen.

Die wichtigen Verbraucherinformationen inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben auf dem Etikett befinden sich dagegen meist auf der Rückseite. Alle verpflichtenden Angaben müssen gut lesbar und wasserfest sein und gemeinsam im Sichtfeld angebracht werden. Daneben machen die Hersteller oder Vertreiber in den meisten Fällen einige ergänzende, freiwillige Angaben zum Produkt. Die Etikettierung von Honig folgt also klar definierten Regeln und Vorschriften.

Produzenten sind verpflichtet, bei der Kennzeichnung von Honig folgende Gesetze zu befolgen:

Gesetze zur Kennzeichnung von Honig

Rechtliche Grundlagen: Verpflichtende Angaben auf Honigetiketten

Honigetiketten können sich hinsichtlich ihrer optischen Gestaltung und der angegebenen Informationen stark voneinander unterscheiden. Dennoch gibt es einige gesetzlich vorgegebene Pflichtangaben, die auf jedem Produkt enthalten sein müssen. Zu den wichtigsten Angaben auf den Produktetiketten gehört das Ursprungsland (beziehungsweise die Ursprungsländer) des Honigs. Falls das Produkt in mehr als einem Land erzeugt wurde, wird in der Regel angegeben, dass es sich um eine Mischung von Honig aus EU-Ländern, Nicht-EU-Ländern oder EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern handelt. Da Deutschland große Mengen an Honig aus dem Ausland importiert, befinden sich auf zahlreichen Honiggläsern in deutschen Supermärkten derartige Angaben.

Folgende Informationen müssen auf allen Honigetiketten angegeben werden:

Verpflichtende Angaben auf Honigetiketten
01 Produktbezeichnung „Honig“

02 Ursprungsland

03 Nettofüllmenge (Gewicht)

04 Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Importeurs mit Niederlassung in der EU

05 Aufbewahrungsanweisung

06 Mindesthaltbarkeitsdatum (wird vom Hersteller selbst festgelegt)

07 bei nicht taggenauem MHD: Loskennzeichnung / Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit

Freiwillige Angaben auf Honigetiketten

Während die oben genannten Angaben verpflichtend sind und auf allen Honigetiketten angegeben werden müssen, können andere Informationen freiwillig genannt werden. Zu den optionalen Angaben gehört beispielsweise der Aufdruck von geschützten Qualitätszeichen und Siegeln. Obwohl diese keinen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, sind sie an die Vertragsbedingungen mit dem Aussteller gebunden.

Dazu gehört beispielsweise das Markenzeichnen „Echter Deutscher Honig“. Dieses ist markenrechtlich geschützt und darf nur dann verwendet werden, wenn das Produkt die Qualitätsanforderungen des Deutschen Imkerbundes erfüllt. Daneben machen viele Produzenten genauere Angaben zur Herkunft des Produkts. Dazu gehört beispielsweise die genauere Erzeugungsregion sowie die botanische Herkunft, also die Pflanzengattung, von der der Honig stammt. Zudem befinden sich auf einigen Honigetiketten genauere Angaben zur Herstellungsmethode, Beschaffenheit oder Qualität. Honig, der beispielsweise mit Angaben wie „Premium“, „Auslese“, „feine Auslese“ oder „extra feine Auslese“ versehen wird, muss genau vorgeschriebene Qualitätskriterien, wie beispielsweise einen besonders geringen Wassergehalt, erfüllen.

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Weiterführende Informationen zu Honigetiketten

Neben den grundlegenden Angaben zur Herkunft, Beschaffenheit und Qualität des jeweiligen Honigs spielt auch die grafische Gestaltung der Honigetiketten eine wichtige Rolle. Ferner gilt zu beachten, dass Honig aus Bio-Produktion oder Fair-Trade-Handel besonders strengen Regeln unterliegt. Auch beim Verkauf von verarbeiteten Lebensmitteln mit Honig müssen Hersteller und Vertreiber gesonderte Vorschriften beachten.

Die grafische Gestaltung und Beschaffenheit von Honigetiketten

Bei der Erstellung von Honigetiketten müssen zahlreiche inhaltliche Vorgaben befolgt werden. Für die optische Gestaltung der Etiketten gibt es, ausgenommen von der guten Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Informationen, keine gesetzlichen Vorgaben. Obwohl die meisten Honigetiketten aus praktischen Gründen über eine Siegellasche verfügen, ist diese nicht verpflichtend. Produzenten haben die Möglichkeit, zwischen nassklebenden und selbstklebenden Etiketten zu wählen.

Nassklebende Honigetiketten werden mit einem Schwamm oder Tuch befeuchtet und anschließend auf das Honigglas geklebt. Selbstklebende Etiketten können dagegen wie ein Aufkleber von der Trägerfolie abgezogen und auf das Behältnis geklebt werden. Die meisten Honigproduzenten versehen ihre Erzeugnisse aus naheliegenden Gründen mit Waben- und Blumenmotiven. Hersteller haben bei der Wahl der Farben und Motive sowie der Form ihrer Honigetiketten jedoch freie Wahl. In Deutschland ansässige Anbieter für Etiketten bieten ein umfangreiches Sortiment mit zahlreichen Vorlagen für das entsprechende Verpackungsdesign in verschiedenen Variationen an, aus dem Produzenten beziehungsweise Importeure wählen können. Daneben haben Verkäufer die Möglichkeit, selbstständig Honigetiketten zu entwerfen und diese drucken zu lassen.

Vorgaben zu Honigetiketten für Bio- und Fair-Trade-Honig

Bio- und Fair-Trade-Produkte erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit und machen einen beachtlichen Teil des Umsatzes aus. Honig, der mit einer entsprechenden Auszeichnung versehen wird, muss die entsprechenden Anforderungen des jeweiligen Siegels erfüllen. Honigetiketten dürfen nur dann die Bezeichnung „Bio“ enthalten, wenn die EU-Bio-Verordnung zur Bienenhaltung und der Erzeugnis von Imkereiprodukten genau befolgt wird. Die Vorgaben sind sehr umfangreich und betreffen insbesondere die Haltung der Bienen und die Produktionsbedingungen.

Bio-Honig unterliegt unter anderem dem Verbot des Beschneidens der Flügel der Königin sowie des Einsatzes jeglicher chemischer Mittel und Medikamente. Daneben muss die Fläche in einem Umkreis von 3 Kilometern um den Bienenstock aus Wildpflanzen oder Kulturpflanzen, die gemäß der EU-Öko-Verordnung gepflegt werden, bestehen.

Fair-Trade-Siegel unterliegen dagegen keinen gesetzlich festgelegten Vorschriften, sondern den individuellen Kriterien der jeweiligen Fair-Handels-Organisation. Diese betreffen überwiegend die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und internationaler Sozialstandards. Kunden von Fair-Trade-Honig unterstützen somit unter anderem die Zahlung von garantierten Mindestlöhnen an die Produzenten.

Imker mit Bienenstock in der Hand

Debatte um den Begriff Honig und die Etikettierung von verarbeiteten Lebensmitteln mit Honig

Bei Honig handelt es sich um ein Naturprodukt ohne jegliche zusätzliche Inhaltsstoffe. Nach der Honigverordnung darf deshalb ausschließlich reiner, naturbelassener Honig mit der Bezeichnung „Honig“ versehen werden. Sobald das Erzeugnis mit einer anderen Zutat vermischt wird, ensteht ein neues, verarbeitetes Lebensmittel, das auch als solches gekennzeichnet werden muss. Für derartige Produkte und deren Etiketten gelten somit andere rechtliche Vorschriften.

In der Produktbezeichnung darf das Wort „Honig“ weder alleine noch an erster Stelle auftauchen. Bezeichnungen wie „Honig mit...“ oder „Honig und...“ sind laut der deutschen Honigverordnung somit nicht gestattet. Die Hersteller müssen stattdessen auf eine beschreibende Bezeichnung zurückgreifen. Mögliche Formulierungen für verarbeitete Honigprodukte sind beispielsweise „... mit Honig“, „... und Honig“ oder „Zubereitung aus Honig und...“. Auch eine optische Hervorhebung des Begriffs Honig ist in derartigen Fällen nicht zulässig. Daneben gelten für die Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln oder Produkten mit Honiganteil weitere verpflichtende Angaben. Dazu gehören beispielsweise das Zutatenverzeichnis, die Nährwertkennzeichnung und die Allergenkennzeichnung.