
Für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist eine Kennzeichnung der Produkte mit einem CLP-Label erforderlich. CLP-Etiketten von Labelprint24 bilden die Basis für eine zuverlässige Kennzeichnung Ihrer Gefahrgüter.
Informationen - der Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der verschiedenen Elemente sind in der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 festgelegt.
Formate - die Größe der CLP-Etiketten ist abhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung. Bei Labelprint24 erhalten Sie passende Folienetiketten und Booklet Etiketten für die korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte.
Produktberater für Etiketten
Ob einfaches Rollen- oder mehrlagiges Spezialetikett - ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um Materialien, Haftung und Veredelung von Etiketten für Pharma, Kosmetik, Food, Chemie und viele weitere Branchen geht.
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Die Abkürzung CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging" und ist Bestandteil der europäischen CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie regelt seit dem 20. Januar 2009 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die CLP-Verordnung basiert auf dem Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen, das weltweit einheitliche Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise festlegt. Ihre Umsetzung nach EU-Recht in Form des CLP dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt – aber auch der Sicherstellung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler ist die einheitliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische mit CLP-Etiketten verpflichtend.
Folgende Kernpunkte sind Bestandteil der CLP-Verordnung und auch für CLP-Etiketten relevant:
Analog zu den GHS-Etiketten gibt es auch für die CLP-Etiketten insgesamt neun standardisierte Gefahrenpiktogramme, z. B. für entzündbare, toxische oder umweltgefährdende Stoffe. Bei Nichteinhaltung der CLP-Vorgaben können nationale Überwachungsbehörden Bußgelder und andere Sanktionen verhängen.
Sind CLP-Etiketten gesetzlich vorgeschrieben?
Die Kennzeichnung von Chemikalien und anderen Stoffen mit CLP-Etiketten ist gesetzlich vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es, dass die Vorschriften der CLP-Verordnung eingehalten und Produkte entsprechend etikettiert werden. CLP-Etiketten müssen viele Anforderungen erfüllen, um eine sichere und gesetzeskonforme Kennzeichnung chemischer Produkte zu gewährleisten. Dazu gehört Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterung, Chemikalien und Abrieb und eine klare Lesbarkeit der vorgeschriebenen Gefahren- und Sicherheitshinweise. Nur so kann eine rechtssichere und dauerhafte Kennzeichnung der verschiedenen Produkte gewährleistet werden.
Die Rollenform ermöglicht ein einfaches Aufkleben - maschinell oder per Hand. Für viele Einsatzbereiche in fast allen Branchen geeignet.
Basisetikett plus Papierbooklet mit bis zu 24 Seiten. Verschiedene Falzarten und Decklaminat (optional), das bedruckt oder transparent sein kann.
Peel Off-Etikett aus wiederablösbaren Schichten, die in Lagen angeordnet und miteinanderverbunden sind. Viel Platz für Infos, Codes und Hinweise.
CLP-Etiketten sollen sicherstellen, dass potenzielle Gefahren chemischer Stoffe und Gemische vom Anwender erkannt werden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Unabhängig vom industriellen, gewerblichen und privaten Bereich sind CLP-Labels für alle Verpackungen gefährlicher Stoffe und Gemische verpflichtend und müssen von Herstellern, Importeuren und Händlern verwendet werden. Ein CLP-Etikett muss folgende Angaben enthalten, um eine klare und einheitliche Kommunikation der Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten:
Produktidentifikator: | Chemischer Name und Identifikationsnummer (Stoff) oder Handelsname (Gemisch) |
Lieferantendaten: | Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder nachgeschalteten Anwenders |
Nennmenge: | Menge des Inhalts, sofern für die breite Öffentlichkeit bestimmt |
Gefahrenpiktogramme: | Standardisierte Symbole zur visuellen Darstellung spezifischer GHS-Gefahrensymbole |
Signalwort: | "Gefahr" (schwerwiegendere Gefahren) oder "Achtung" (weniger schwerwiegende Gefahren) |
Gefahrenhinweise (H-Sätze): | Standardisierte Texte zur Beschreibung der Art und des Schweregrads der Gefahr |
Sicherheitshinweise (P-Sätze): | Empfehlungen für sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung |
Ergänzende Informationen: | Zusätzliche Angaben, z. B. besondere Kennzeichnungen für bestimmte Gemische oder physikalische Eigenschaften |
Für den Einsatz im Außenbereich oder für extreme Bedingungen benötigen CLP- Etiketten Materialien, die beständig gegenüber Feuchtigkeit, Chemikalien und UV-Strahlung sind. Folienetiketten von Labelprint24 bieten je nach Material unterschiedliche Eigenschaften und Vorteile:
Für chemische Produkte mit umfangreichen Kennzeichnungspflichten bietet Labelprint24 hochwertige Faltetiketten nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Diese bestehen aus einem selbstklebenden Trägeretikett, einem mehrseitigen Papier-Booklet (60–135 g/m²) und einer strapazierfähigen Laminatfolie.
Die Größe des CLP-Etiketts richtet sich nach dem Fassungsvermögen der Verpackung. Dabei müssen sowohl die Etiketten- als auch die Piktogrammgrößen bestimmte Mindestmaße erfüllen. Diese Anforderungen gewährleisten, dass alle notwendigen Kennzeichnungselemente lesbar auf dem Etikett untergebracht werden können:
Verpackungsvolumen | bis 3 Liter | über 3 bis 50 Liter | über 50 bis 500 Liter | über 500 Liter |
Mindestgröße des Etiketts | 52 x 74 mm | 74 x 105 mm | 105 x 148 mm | 148 x 210 mm |
Mindestgröße der Piktogramme | 10 x 10 mm optimal 16 x 16 mm | 23 x 23 mm | 32 x 32 mm | 46 x 46 mm |
Für eine sichere Kennzeichnung und Einstufung chemischer Stoffe und Gemische gibt es spezifische Verantwortlichkeiten, die zu gewährleisten sind. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen gemäß den CLP-Kriterien zu bewerten, einzustufen und entsprechend zu kennzeichnen. Dazu gehört die Meldung der Einstufung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die in einem zentralen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erfasst wird.
Nachgeschaltete Anwender, wie Formulierer von Chemikalien oder industrielle Endnutzer, müssen sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe und Gemische gemäß den CLP-Anforderungen korrekt eingestuft sind. Falls sie Änderungen an der Verwendung oder Zusammensetzung eines Gemisches vornehmen, sind sie dazu verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben, damit nachfolgende Anwender und Händler die korrekten Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können.
Händler übernehmen die Verantwortung, dass die von ihnen vertriebenen Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Sie dürfen keine chemischen Stoffe oder Gemische auf den Markt bringen, die nicht den geltenden CLP-Vorgaben entsprechen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass die Etikettierung und Verpackung der Produkte mit den ursprünglichen Angaben des Herstellers oder Importeurs übereinstimmt.
Zusätzlich zur Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht sind alle Marktteilnehmer dazu verpflichtet, auf Anfragen von Behörden zu reagieren und bei der Durchsetzung der CLP-Vorschriften mitzuwirken. Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, da Verstöße nicht nur mit Sanktionen belegt werden können, sondern auch erhebliche Risiken für die Gesundheit von Anwendern und die Umwelt mit sich bringen.
CLP-Etiketten sind gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen für gefährliche Stoffe und Gemische. Sie basieren auf der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) und gewährleisten, dass chemische Produkte eindeutig gekennzeichnet sind. Ziel ist es, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren.
Kennzeichnungspflichtig sind alle Hersteller, Händler und Importeure, die chemische Stoffe oder Gemische in der Europäischen Union in Verkehr bringen. Ohne korrektes CLP-Etikett dürfen gefährliche Produkte nicht vertrieben werden, da sonst erhebliche Bußgelder und Vertriebsverbote drohen.
Ein vollständiges CLP-Etikett umfasst Lieferantenangaben wie Name, Adresse und Telefonnummer, die genaue Produktbezeichnung, passende Gefahrenpiktogramme, ein Signalwort, relevante H- und P-Sätze, eine UFI-Nummer für bestimmte Gemische sowie gegebenenfalls das Nettogewicht.
Die Mindestgröße hängt vom Verpackungsvolumen ab: Bei Behältern bis 3 Liter ist beispielsweise ein Format von mindestens 52 x 74 Millimetern vorgeschrieben. Piktogramme müssen mindestens ein Fünfzehntel der Etikettenfläche einnehmen und nicht kleiner als 1 cm² sein.
CLP-Etiketten müssen in der Amtssprache des Landes verfasst werden, in dem das Produkt verkauft wird. In Deutschland ist also Deutsch vorgeschrieben. Zudem müssen sie klar, dauerhaft, wischfest und leicht lesbar auf der Verpackung angebracht sein.
Die UFI-Nummer (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes Gemisch in der EU eindeutig identifiziert. Er ist vorgeschrieben für Produkte, die Gesundheits- oder Umweltgefahren bergen, und wird auf dem Etikett angegeben.
Mit der reformierten CLP-Verordnung treten ab 2025 und 2026 neue Regeln in Kraft. Dazu gehören strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Stoffen in Online-Shops sowie zusätzliche Anforderungen für bestimmte Produktgruppen und Gefahrenklassen.
Alle Pflichtinformationen entnimmt man in der Regel dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Produkts, das vom Lieferanten zur Verfügung gestellt wird. Ergänzende Angaben können durch weitere EU-Vorschriften oder nationale Regelungen erforderlich sein, insbesondere bei Umweltgefahren.
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