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Weniger Risiko, mehr Sicherheit: Die BfR-Empfehlungen für Materialien für den Lebensmittelkontakt

 

  • Lebensmittel kommen von der Produktion bis zum Verzehr mit vielen Materialien in Berührung.
  • Dabei können gesundheitlich bedenkliche Stoffe auf die Lebensmittel übergehen.
  • Das Lebensmittelgesetz und BfR Empfehlungen sorgen hierbei für Verbraucherschutz.

Lebensmittel sind sensible Güter und anfällig für diverse äußere Einflüsse. Damit die Verbraucher Nahrungsmittel unbeschwert genießen können, ist die Schutzfunktion der Verpackung notwendig. Da es sich dabei um Materialien für den Lebensmittelkontakt handelt, müssen diese strenge Vorgaben erfüllen – und dazu spricht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Empfehlungen aus.

Was sind Materialien für den Lebensmittelkontakt?

Lebensmittel kommen im Laufe der Herstellung, des Transports, der Lagerung und des Verzehrs mit zahlreichen Gegenständen und Materialien in Kontakt. Das können Maschinen sein, aber auch bedruckte Verpackungen, Geschirr und Besteck. Diese werden, sofern sie tatsächlich dazu geeignet sind, Lebensmittel zu berühren, als Gegenstände und Materialien für den Lebensmittelkontakt bezeichnet.

Bei jedem dieser Kontakte können Stoffe aus den berührten Materialien auf die Lebensmittel übergehen – im Fachjargon wird dabei von Migration gesprochen. Dabei können auch gesundheitlich bedenkliche Stoffe migrieren, die das Lebensmittelverunreinigen beziehungsweise kontaminieren können. 

Ein klassisches Beispiel aus der Verpackungsbranche ist Druckfarbe, die das Verpackungsmaterial durchdringt und dadurch auf das Füllgut gerät. Darüber hinaus können Stoffe durch Verdampfen migrieren. Wird etwa Tiefkühlkost samt Verpackungsschale in einem Mikrowellenherd oder Ofen erwärmt, können sich dabei Stoffe lösen und auf das Verzehrgut gelangen. Aus diesem Grund sollten migrationsarme Druckfarben verwendet werden.

Gesetz ist Gesetz: Regulierungen für Materialien für den Lebensmittelkontakt

Um sicherzustellen, dass von Verpackungen für Lebensmittel und andere Kontaktmaterialien keine Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen, sieht das Lebensmittelgesetz (§ 31 Absatz 2 Satz 1 LFGB) vor, dass von Materialien für den Lebensmittelkontakt keine Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen, die

  • die menschliche Gesundheit gefährden,
  • eine unvertretbare Veränderung der Lebensmittelzusammensetzung herbeiführen oder
  • den Geruch, den Geschmack, die Textur und das Aussehen des Lebensmittels beeinträchtigen.

Grundsätzlich ist jedoch nicht jeder Stoff, der migriert, ein Gesundheitsrisiko. So gibt es sogenannte ubiquitäre Stoffe, die ganz typisch überall in der Natur vorkommen, sowie viele Stoffe, die erst ab einem bestimmten Grenzwert als kritisch gelten.

Aufschluss darüber, ob und ab welchem Grenzwert ein Stoff bedenklich ist, geben toxikologische Untersuchungen. Durchgeführt werden diese etwa von Organisationen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Auf dem Prüfstand: Beim Bundesinstitut für Risikobewertung(BFR)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung besteht in seiner heutigen Form seit dem Jahr 2002. Ebenso wie seine Vorläuferinstitutionen erfüllt das BfR in erster Linie eine beratende Funktion für die Bundesministerien der Regierung. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Ministerien für:

  • Ernährung und Landwirtschaft
  • Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Gesundheit

Die Hauptaufgabe des BfR besteht dabei darin, Stellung zu Risiken von Lebensmitteln, Produkten und Chemikalien zu beziehen und damit eine kompetente Wissensgrundlage für politische Entscheidungsträger zu schaffen.

Eine Aufgabe, der das BfR durch unabhängige Forschungen und Bewertungen sowie durch die Kommunikation gesundheitlicher Risiken nachkommt. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht, wie im Leitbild des BfR verankert wurde, die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die menschliche Gesundheit durch ökologische Verpackungen für Lebensmittel.



BFR-Empfehlungen: Der rechtliche Status

Die vom BfR abgegebenen Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt stellen keine Rechtsnormen dar und haben somit keinen verbindlichen Gesetzescharakter. Unternehmen, die entsprechende Materialien produzieren und verwenden, sollten die Empfehlungen des BfR dennoch berücksichtigen. Denn die Rechtslage sieht vor, dass Materialien für den Lebensmittelkontakt nach guter Herstellerpraxis so zu produzieren sind, dass bei normaler und vorhersehbarer Verwendung kein Gesundheitsrisiko von ihnen ausgeht.

Die Empfehlungen des BfR stellen dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, die entscheidend dafür sind, ob ein Material hinsichtlich seiner gesundheitlichen Unbedenklichkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das bedeutet: Wird ein Bedarfsgegenstand abweichend von den BfR-Empfehlungen produziert oder verwendet, muss der Hersteller beziehungsweise der Anwender mit Beanstandungen aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften rechnen.

Zu welchen Bereichen forscht und gibt das BFR Empfehlungen ab?


Das Bundesinstitut für Risikobewertung widmet sich in seiner Forschungs-, Bewertungs-,und Beratungstätigkeit grundlegend allen Fragen aus den folgenden drei Themenbereichen:

  • LebensmittelsicherheitDie toxikologische, ernährungsphysiologische und - medizinische Bewertung von Lebensmitteln. Forschungsgegenstand sind Inhalts-,und Zusatzstoffe, Rückstände, Kontaminanten und Keime.

  • Chemikaliensicherheit: Die Bewertung gesundheitlicher Risiken von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und diversen Gefahrengütern.

  • ProduktsicherheitDie Risikobewertung verbrauchernaher Produkte wie Kosmetik- und Hygieneerzeugnisse, Spielzeuge, Bekleidung sowie Wasch- und Reinigungsmittel. Behälter und Verpackungen für Lebensmittel fallen ebenfalls in diesen Bereich.


Die Tätigkeit des BfR beschränkt sich dabei jedoch ausschließlich auf Stoffe und Bereiche, die noch nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind. Auf aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung wird deshalb mit einer regelmäßigen Aktualisierung der Empfehlungen reagiert – die Listen aller geltenden Empfehlungen sind in der Online-Datenbank des BfR kostenlos einsehbar.

Ein weiterer Forschungsbereich: Materialien für den Lebensmittelkontakt

Grundsätzlich beschäftigt sich das BfR hier nur mit den sogenannten Hochpolymeren. Es handelt sich dabei um eine Gruppe chemischer Stoffe, die aus Makromolekülen bestehen. Dazu zählen sowohl natürliche als auch synthetische Stoffe wie unter anderem:
    1. Kunststoffe,
    2. Silikone,
    3. Natur- und Synthetikkautschuk sowie
    4. Papiere, Kartons und Pappen.



Ursprünglich lag der Fokus der BfR-Empfehlungen auf Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt. Dieser Bereich wird mittlerweile aber weitgehend von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene geregelt.

Die Empfehlungen des BfR bezüglich dieser Kunststoffe betreffen daher nur noch jene Substanzen, die nicht auf der Positivliste der Verordnung (EU) 10/2011 erfasst sind: Polymerisationshilfsmittel und Hilfsstoffe bei der Herstellung von Kunststoffen.

Anders sieht es mit Blick auf Silikone, Kautschuk und Papier aus. Hier können Unternehmen auch weiterhin noch im vollen Umfang auf die Empfehlungen des BfR zurückgreifen.

Im Fokus: Empfehlungen zu Papieren, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt

Ein für die Verpackungsindustrie besonders relevanter Forschungsschwerpunkt des BfR liegt auf Papieren, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt. Denn die Empfehlungen des BfR dienen branchenintern als Leitfaden dazu, welche Stoffe in den Produktions- und Verarbeitungsprozessen zum Einsatz kommen dürfen beziehungsweise zu vermeiden sind.

In den BfR-Empfehlungen ist daher eine Bandbreite von Stoffen samt ihren Bedingungen und Grenzwerten gelistet – darunter folgende Kategorien:

  • Papierrohstoffe: Faserstoffe und Füllstoffe

  • Fabrikationshilfsstoffe: Leimstoffe, Fällungs- und Fixiermittel, Pergamentiermittel, Retentionsmittel, Entwässerungsbeschleuniger, Dispergier-,und Flotationsmittel, Schaumverhütungsmittel, Schleimverhinderungsmittel sowie Konservierungsstoffe

  • Spezielle Papierveredelungsstoffe: Nassverfestigungsmittel, Feuchthaltemittel, Farbmittel und optische Aufheller sowie Mittel zur Oberflächenveredelung und - beschichtung



Darüber hinaus gibt das BfR Empfehlung dazu ab, unter welchen Bedingungen die Verwendung von wiedergewonnenen Fasern als Papierrohstoff zulässig ist.

Grundsätzlich haben Recycling-Erzeugnisse zwar denselben Anforderungen zu entsprechen wie Erzeugnisse aus neugewonnenen Rohstoffen. Darüber hinaus bestehen jedoch zusätzliche Anforderungen für Stoffe, die etwa als Bestandteil von Druckfarben und Klebstoffen im genutzten Altpapier vorhanden sein können.

Beim Recyclingprozess können zudem diverse Stoffe aus anderen Materialien (z. B. aus Kunststoffen) auf die Recyclingfasern übergehen. Um später eine weitere Migration auf Lebensmittel zu verhindern, herrscht bei der Analyse von Recyclingerzeugnissen daher eine besondere Sorgfaltspflicht. Auch hierzu stellt das BfR eine Liste der zu berücksichtigenden Stoffe und ihrer Grenzwerte bereit.